Informationen zum Winterdienst durch die Gemeinde
Die Marktgemeinde Kammern ist bemüht, das Straßennetz von Schnee und Eis freizuhalten. Wir möchten darauf hinweisen und um Verständnis bitten, dass die Räumdienste vorgegebene Routen fahren, die sich aber nach Bedarf und Prioritäten orientieren.
Die Marktgemeinde Kammern wird sich auch in dieser Wintersaison bemühen, die Schneeräumung und Bestreuung der Straßen zur Zufriedenheit der Bevölkerung durchzuführen. Für den Einsatzfall stehen für das gesamte Straßennetz (ca. 90 km Gemeindestraßen) 6 Räum- und Streugeräte zur Verfügung. Trotz der großen Anzahl der Geräte können nicht alle Verkehrswege zur selben Zeit geräumt werden. Bei manchen wenig befahrenen Verbindungsstraßen (Radwege) erfolgt keine Splittstreuung. Diese sind durch Hinweisschilder gekennzeichnet.
Räum- und Streupflicht der Anrainer gemäß § 93 Abs. 1 StVO
Die Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet, ausgenommen die Eigentümer von unverbauten land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften, haben dafür zu sorgen, dass die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Ist ein Gehsteig nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in einer Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen.
Liegenschaftseigentümer dürfen sich nicht darauf verlassen, dass die Gehsteige von der Gemeinde geräumt werden. Bei Unfällen durch fehlende oder mangelhafte Räumung oder Streuung haftet der Besitzer!
Die Hauseigentümer werden darauf hingewiesen, dass es bei der Schneeräumung immer wieder vorkommt, dass die Schneemassen im Bereich der Hauseinfahrten zu liegen kommen. Die Lenker der Einsatzfahrzeuge bemühen sich, diese Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, jedoch kann aufgrund der Länge des vorhandenen, zu betreuenden Straßennetzes und damit verbunden des zeitlichen Ablaufes der Räumarbeiten nicht auf jeden Wunsch der Objekteigentümer eingegangen werden. Die Marktgemeinde Kammern ersucht deshalb um Verständnis der Bevölkerung.
Das Abladen von Schnee auf der Straße, wie es manchmal durchgeführt wird, ist verboten. Diese Handlungsweise ist strafbar und führt bei Unfällen zur Mithaftung. Wir möchten also eindringlich darauf hinweisen, solche Ablagerungen im eigenen Interesse zu unterlassen!
Parken auf Gemeindestraßen
Wir appellieren gerade in den Wintermonaten Ihr Fahrzeug so zu parken, dass unsere Räum- und Streufahrzeuge (Überbreite!) ungehindert passieren können. Ansonsten kann der Winterdienst in solchen Straßenzügen nicht durchgeführt werden.
Die Marktgemeinde Kammern ersucht um Kenntnisnahme und hofft, dass durch ein gutes Zusammenwirken der kommunalen Einrichtungen und des privaten Verantwortungsbewusstseins auch im kommenden Winter wieder eine sichere und gefahrlose Benützung der Gehsteige, Gehwege und öffentlichen Straßen im Gemeindegebiet möglich ist.
Wichtige Informationen aus dem Einsatzplan:
- Die Schneeräumung wird generell ab einer Schneehöhe von 5 cm durchgeführt.
- Bereiche mit Straßensteilstücken werden gesalzen.
- Private Hauszufahrten und Einfahrten werden nicht von der Gemeinde geräumt.