Seit 1. Jänner 2018 können Volksbegehren und die Abgabe einer Unterstützungserklärung zur Einleitung eines Volksbegehrens bequem in jeder Gemeinde oder auch ONLINE abgegeben werden.

Personen, die in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher), können für die genannten Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgeben. Die Abgabe einer Unterstützungserklärung ist in jeder österreichischen Gemeinde zu den Amtsstunden (Zeiten des Parteienverkehrs) oder online (mittels „Bürgerkartenumgebung, insbesondere per „Handysignatur“) möglich.

Folgende Volksbegehren können im Eintragungszeitraum 22. Juni 2020 bis 29. Juni 2020 unterschrieben werden.

Volksbegehren sowie Unterstützungserklärungen online abgeben

Sollten Sie noch Fragen haben, erreichen Sie das Bürgerservice unter 03844 / 8020-0.

 

Comments are closed.