Werte Bevölkerung!

Die Corona‐Krise hat weitreichende Auswirkungen auf das gesellschaftliche und soziale Leben
in Kammern. Besonders betroffen von den Folgen dieser Krise sind die Wirtschaftstreibenden,
Personen in Kurzarbeit und die durch Corona‐Krise gekündigten Personen.
Aus diesem Grund wurde von Seiten der Marktgemeinde Kammern das beschlossene
Hilfspaket für die betroffenen Personen in unserer Marktgemeinde bis 15. November 2020
verlängert.

Für arbeitslos gewordene Personen

Personen, welche durch die Covid‐19‐Krise im Zeitraum vom 15. März 2020 bis
15. November 2020 arbeitslos geworden sind bzw. werden, erhalten von der
Marktgemeinde Kammern im Liesingtal einmalig Gutscheine in der Höhe von € 300,
welche bei ortsansässigen Gewerbetreibenden eingelöst werden können.

Für Personen in Kurzarbeit

Personen, welche sich durch die Covid‐19‐Krise im Zeitraum vom 15. März 2020 bis
15. November 2020 in Kurzarbeit befinden, erhalten einmalig Gutscheine in der Höhe von
€ 100, welche ebenfalls bei ortsansässigen Gewerbetreibenden eingelöst werden können.

Gewerbetreibende Unternehmer

Die ortsansässigen Betriebe werden durch die Gutscheine gestärkt. Als Werbeförderung
können Gewerbetreibende in der Gemeindezeitung 2 Inserate gratis schalten. Weiters
wurden hunderte Schutzmasken und Schilder gratis ausgegeben. Ebenso können
Veranstaltungen bzw. Aktionen in Absprache mit dem Gemeindeamt bei Radio Grün‐
Weiß kostenlos angekündigt werden.

Beantragung und Nachweis

Die Beantragung MUSS von den betroffenen Personen am Gemeindeamt gestellt werden.
Als Nachweis dient

  • Bei arbeitslosen Personen – Nachweis AMS
  • Bei Kurzarbeit – Nachweis (Lohnzettel)

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