Für die Verkehrssicherheit ersucht die Marktgemeinde Kammern alle Grundbesitzer Bäume, Sträucher und Hecken, die in das öffentliche Gut ragen bzw. die freie Sicht auf Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs beeinträchtigen, bis zur Grundgrenze zurückzuschneiden.