Aufgrund der eingetretenen Tauwetterperiode und der damit verbundenen Gefährdung der öffentlichen Wege sieht sich die Marktgemeinde Kammern i.L. veranlasst, ab sofort gemäß § 44b der StVO 1960, idgF, für alle öffentlichen Forstwege ein Fahrverbot für Holz- Schutt- und Aushubtransporte mit mehr als 7,5 t Gesamtgewicht zu erlassen.
Die entsprechenden Vorschriftszeichen nach § 52 Ziffer 9c der StVO 1960 wurden am 07.02.2024 zur Aufstellung gebracht. Um diesbezügliche Kenntnisnahme wird gebeten. Die Aufhebung dieser vorübergehenden Verkehrsbeschränkung wurde zeitgerecht der Bezirkshauptmannschaft Leoben bekannt gegeben.