Veranstaltungswesen

Ansuchen einer Veranstaltung

Öffentlich beworbene und öffentlich zugängliche Veranstaltungen unterliegen dem Steiermärkischen Veranstaltungsgesetz 2012 und sind je nach Umfang melde-, anzeige- oder bewilligungspflichtig. Das Ansuchen ist mittels nachstehenden Formular schriftlich an die Gemeinde zu senden oder per E-Mail einzubringen. Es kann aber auch persönlich im Bürgerservice abgegeben werden. Als Hilfestellung finden Sie nachstehend einen Veranstaltungsleitfaden für Vereine.

So funktioniert es + Formulare

  • Veranstaltung-Meldung: Download
  • Kleinveranstaltung-Meldung: Download
  • Veranstaltung-Anzeige: Download
  • Großveranstaltung-Antrag: Download
  • Veranstaltungsstätte-Antrag: Download
  • Beschreibung der Veranstaltungsstätte: Download
  • mobile Veranstaltung/mobiler Veranstaltungsbetrieb-Meldung: Download
  • Spielstuben Bewilligung – Antrag: Download
  • Anträge nach dem Steiermärkischen Lichtspielgesetz 1983 sind formlos zu stellen

Notwendige Unterlagen

  • Das vollständig ausgefüllte Formular
  • Die schriftliche Zustimmungserklärung Eigentümer/innen oder der verfügungsberechtigten Person/en der Liegenschaft
  • Weitere Beilagen je nach Verfahren

Fristen + Termine

  • meldepflichtige Veranstaltungen: 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
  • anzeigepflichtige Veranstaltungen: 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
  • bewilligungspflichtige Veranstaltungen: 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn

Kosten

Die Kosten richten sich nach den jeweiligen Verfahren.

Kontakt

Marktgemeinde Kammern im Liesingtal
8773 Kammern im Liesingtal, Hauptstraße 56
Bürgerservice
Tel: +43 3844 / 8020-10
Mail: marktgemeinde@kammern.net

Rechtsvorschriften

Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz 2012 – StVAG (Anträge mittels Formularen)
Steiermärkische Veranstaltungssicherheitsverordnung 2014 – VSVO
Steiermärkische Veranstaltungsformularverordnung 2012 – VFVO
Steiermärkisches Lichtspielgesetz 1983 (Anträge sind formlos einzubringen)
Steiermärkisches Glücksspielautomaten- und Spielapparategesetz 2014 (Anträge sind formlos einzubringen)

Mehr zum Thema

  • Umweltbewusste und nachhaltige Veranstaltungen – G´SCHEIT FEIERN
  • Informationsblatt Veranstaltungsreferat
  • Einsatz von Ordnern und Organen der Straßenaufsicht bei Veranstaltungen
  • Veranstaltungsleitfaden für Vereine