Seit 1. Jänner 2018 können Volksbegehren und die Abgabe einer Unterstützungserklärung zur Einleitung eines Volksbegehrens bequem in jeder Gemeinde oder auch online abgegeben werden.
Personen, die in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher), können für die genannten Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgeben. Die Abgabe einer Unterstützungserklärung ist in jeder österreichischen Gemeinde zu den Amtsstunden (Zeiten des Parteienverkehrs) oder online (mittels „Bürgerkartenumgebung“ , insbesondere per „Handysignatur“) möglich.
- Ausführliche Informationen zur Aktivierung der Handy-Signatur (www.help.gv.at)
- Anmeldung online via HELP.gv.at (Handy-Signatur oder Bürgerkarte erforderlich)
- Ausführliche Informationen zu Volksbegehren (www.bmi.gv.at)
Derzeit könnnen 3 Unterstützungserklärungen zu registrierten Volksbegehren abgegeben werden.
- Asyl europagerecht umsetzen
- Frauenvolksbegehren (bis 4. Apri 2018)
- Don’t smoke (bis 4. April 2018 10.00 Uhr)
Bürgerservice der Marktgemeinde Kammern im Liesingtal
Die Abgabe einer Unterstützungserklärung ist während der Amtsstunden Mo, Mi, Fr von 8.00 – 12.00 Uhr und montags von 14.00 – 17.00 Uhr möglich. Eine Unterschrift zur Unterstützung kann nur persönlich erfolgen und nur bei Vorlage eines Lichtbildausweises erfolgen.
Sollten Sie noch Fragen haben erreichen Sie das Bürgerservice unter 03844 / 8020-0.