Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Jugend!
Am 9.Oktober findet die Bundespräsidentenwahl statt.
Möglichkeiten zur Stimmabgabe
- Wählen am Wahlsonntag: Oktober 2022 (siehe Sprengelwahlbehörden – unten angeführt)
- Wählen mittels Wahlkarte (Briefwahl): Bei Ortsabwesenheit oder sonstiger Verhinderung, z.B. Krankheit, Geh- u. Transportunfähigkeit. Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag, Sonntag
Oktober 2022, bei der Bezirkswahlbehörde bzw. bei der Gemeindewahlbehörde vor Schließung einlangen. Verspätet einlangende Wahlkarten können nicht in die Ergebnisermittlung einbezogen werden. - Wählen mittels Wahlkarte („fliegende Wahlbehörde“): Es kann vor der „fliegenden Wahlbehörde“ gewählt werden, diese muss jedoch bei der Marktgemeinde Kammern bis spätestens Freitag, 7. Oktober, 12 Uhr angefordert werden.
Anträge auf Ausstellung einer Wahlkarte sind schriftlich bis spätestens 5. Oktober oder persönlich bis spätestens 7. Oktober bei der Marktgemeinde zu stellen. Für nähere Informationen wenden Sie sich an das Marktgemeindeamt (Tel: 03844 8020 bzw. E-Mail: gde@kammern-liesingtal.gv.at)
Wahllokale und Öffnungszeiten
Die Sprengeleinteilung, Wahllokale und Öffnungszeiten bleiben wie bei den letzten Wahlen unverändert bestehen.
Wählen am Wahlsonntag: 9. Oktober 2022:
- Sprengelwahlbehörde I
Sitzungssaal Gemeinde von 07:00 bis 13:00 Uhr - Sprengelwahlbehörde II
Kindergarten Seiz von 07:30 bis 12:00 Uhr - Sprengelwahlbehörde III
Pension Johanna Heiss von 08:00 bis 11:00 Uhr - Besondere (Fliegende) Wahlbehörde
zwischen 07:00 und 13:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass auch zur Bundespräsidentenwahl am 9. Oktober 2022 unbedingt ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studentenausweis etc.) und die Wahlverständigungskarte mitgenommen werden muss.
Schutzmaßnahmen gegen das Corona- Virus (SARS-CoV-2)
Um einen sicheren Ablauf aufgrund der Coronavirussituation zu gewährleisten werden seitens der Marktgemeinde Kammern für die Bundespräsidentenwahl folgende Maßnahmen getroffen:
- Aufstellung von Desinfektionsmitteln
- Jede Wählerin und jeder Wähler bekommt im Zuge der Stimmzettelausgabe einen neuen eigenen Kugelschreiber
- Möglichkeiten zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife in jedem Wahllokal
- Verzicht beim Begrüßen auf Händeschütteln, Umarmungen oder Wangenküsschen!
Das an sich in bestimmten Einrichtungen (Krankenanstalten, Schulen, Kindergärten etc.) bestehende Betretungsverbot für positiv Getestete gilt nicht für Personen zur Teilnahme an bzw. Durchführung von gesetzlich vorgesehenen Wahlen und zum Gebrauch von gesetzlich vorgesehenen Instrumenten der direkten Demokratie. Wenn daher ein Wahllokal in einer Schule untergebracht ist, dann dürfen diese Einrichtungen zwecks Stimmenabgabe auch von positiv Getesteten betreten werden.
Zum allgemeinen Schutz sind folgende Hygieneempfehlungen und Schutzmaßnahmen einzuhalten:
- Waschen Sie Ihre Hände häufig!
Reinigen Sie Ihre Hände regelmäßig und gründlich mit einer Seife oder einem Desinfektionsmittel.
- Halten Sie Distanz!
Halten Sie einen Abstand von mindestens 1-2 Meter zwischen sich und allen anderen Personen ein, die husten oder niesen.
- Berühren Sie nicht Augen, Nase und Mund!
Halten Sie beim Husten oder Niesen Mund und Nase mit gebeugtem Ellbogen oder einem Taschentuch bedeckt und entsorgen Sie dieses sofort.
Wahlen sind das Spiegelbild einer gelebten Demokratie. Mit Ihrer Stimmabgabe können Sie diese Demokratie mitgestalten. Bitte geben Sie Ihre Stimme ab! Zeigen Sie mit einer hohen Wahlbeteiligung, wie sehr Ihnen unsere Marktgemeinde und unsere Zukunft am Herzen liegt!
Mit freundlichen Grüßen!
Ihr Bürgermeister
Karl Dobnigg