Werte Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger!

Sicher unterwegs mit Trendsportgeräten

Ob E-Scooter, E-Bike oder Inlineskates – Trendsportgeräte sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Sie sorgen für Bewegung, Spaß und praktische Mobilität. Mit der steigernden Notwendigkeit dieser Fortbewegungsmittel wächst auch die Notwendigkeit, die gesetzlichen Bestimmungen zu kennen. Einige dieser Fahrgeräte werden hier genauer unter die Lupe genommen.

Hoverboard und City Wheel

Hier ist das Fahren erlaubt: Gehsteig, Gehweg, Fußgängerzone, Wohnstraße, Spielstraße
Helmpflicht: Nein, das Tragen eines Helmes ist jedoch ratsam
Mindestalter: 12 Jahre, unter 12 Jahren nur mit Aufsichtsperson oder gültigem Radfahrausweis
Alkoholbestimmungen: keine
Zugelassene Geschwindigkeit: Schrittgeschwindigkeit

E-Scooter

Hier ist das Fahren erlaubt: Fahrbahn und Radfahranlagen; Schulstraßen und Fußgängerzonen nur wenn Radfahren erlaubt ist; Wohnstraße und Begegnungszone nur wenn es keine Radfahranlage gibt
Helmpflicht: Nein, das Tragen eines Helmes ist jedoch ratsam
Mindestalter: 12 Jahre, unter 12 Jahren nur mit Aufsichtsperson oder gültigem Radfahrausweis
Alkoholbestimmungen: Fahren ab 0,8 Promille ist strafbar; darunter ebenfalls, sofern eine Beeinträchtigung vorliegt
Zugelassene Geschwindigkeit: Bis 25 km/h und max. 600 Watt höchst zulässige Leistung

 

Inlineskates

Hier ist das Fahren erlaubt: Gehsteig, Gehweg, Fußgängerzone, Wohnstraße, Begegnungszone, Radweg, Radfahrstreifen im Ortsgebiet
Helmpflicht: Nein, das Tragen eines Helmes ist jedoch ratsam
Mindestalter: kein Mindestalter
Alkoholbestimmungen: keine
Zugelassene Geschwindigkeit: keine

 E-Bike

Hier ist das Fahren erlaubt: Fahrbahn; Radfahranlagen mit verpflichtendem Nabenabstand des Vorder- und Hinterrades von 1,7m und freiwillig bei größeren Fahrzeugen
Helmpflicht: Ja bei Kindern unter 12 Jahren, darüber hinaus ist das Tragen eines Helmes ebenfalls ratsam
Mindestalter: 12 Jahre, unter 12 Jahren nur mit Aufsichtsperson oder gültigem Radfahrausweis
Alkoholbestimmungen: Fahren ab 0,8 Promille ist strafbar; darunter ebenfalls, sofern eine Beeinträchtigung vorliegt.
Zugelassene Geschwindigkeit: Bis 25 km/h und 250 Watt Nenndauerleistung;

 

Bleiben sie gesund und bei Rückfragen jederzeit:

gerd.hornbacher@polizei.gv.at

(0664 – 88865572)

!!!!! Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von Radfahrern und Rollerfahrern hat der Seitenabstand im Ortsgebiet mindestens 1,5 m und außerhalb des Ortsgebietes mindesten 2 m zu betragen; !!!!!

 

Das Team der Polizeiinspektion Mautern/Stmk wünscht Ihnen/Euch einen schönen Urlaub oder erholsame Tage im Ort!

 

Polizeiinspektion
Hauptstraße 46, 8774 Mautern/Stmk
Telefon: 059133 6323 100
PI-ST-Mautern-in-Steiermark@polizei.gv.at
www.polizei.gv.at

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