Brennstoffaktion 2023/2024

Wie bereits in den vorangegangenen Jahren findet auch heuer für die Winterheizperiode eine Brennstoffaktion für sozial bedürftige Personen mit Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde in der Höhe von € 120,- statt.

Die Gewährung dieses Zuschusses ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Bezieher der Bedarfsorientierten Mindestsicherung haben ebenfalls Anspruch, jedoch keine Personen, die in Schul- oder Berufsausbildung stehen. Bei der Einkommensermittlung sind 13. und 14. Bezüge (Sonderzahlungen), sowie Familienbeihilfen nicht anzurechnen.

  • für 1 Personen-Haushalte € 1.110,26
  • für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 1.751,56
  • Erhöhung für jedes Kind mit Familienbeihilfenbezug € 221,26

Die Anträge um Gewährung eines Zuschusses durch den Sozialhilfeverband Leoben sind beim Marktgemeindeamt Kammern im Liesingtal während des Parteienverkehrs (Mo, Mi, Fr: 8:00-12:00 Uhr und Mo 14:00-17:00 Uhr) unter Vorlage der Einkommens- und Mietnachweise bzw. Wohnbeihilfe ab 02.10.2023 bis spätestens 16.11.2023 einzubringen. Später eingebrachte Anträge können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Heizkostenzuschuss 2023/2024 des Landes Steiermark

Die Steiermärkische Landesregierung hat den Heizkostenzuschuss für den Winter beschlossen. Berechtigten wird somit von der Sozialabteilung des Landes bei Nachweis der Voraussetzungen ein Betrag von € 340,- für alle Heizungsanlagen gewährt. Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die seit dem 01.09.2023 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keinen Anspruch auf die Wohnunterstützung haben und deren Haushaltseinkommen die nachfolgende Grenze nicht übersteigt:

  • Alleinstehende Personen € 1.392,00
  • Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 2.088,00
  • Erhöhung pro Familienbeihilfe beziehendem Kind € 418,00

Dieser Heizkostenzuschuss kann unter Vorlage sämtlicher Einkommensnachweise beim Marktgemeindeamt Kammern im Liesingtal während der Amtsstunden ab 02.10.2023 bis spätestens 29.02.2024 beantragt werden.

Bitte bedenken Sie, dass die Wohnunterstützung auch die Betriebskosten umfasst und viel weitgehender fördert als der Heizkostenzuschuss. Wer Anspruch auf die Wohnunterstützung hat, sollte im eigenen Interesse um diese Förderung ansuchen.

 

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