Die Steiermärkische Landesregierung hat den Heizkostenzuschuss für den Winter 2020/2021 beschlossen. Berechtigten wird somit von der Sozialabteilung des Landes bei Nachweis der Voraussetzungen ein Betrag von € 120,- für alle Heizungsanlagen gewährt.
Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die seit dem 01.09.2020 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keinen Anspruch auf die Wohnunterstützung haben und deren Haushaltseinkommen die nachfolgende Grenze nicht übersteigt:
- Alleinstehende Personen € 1.286,00
- Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 1.929,00
- Erhöhung pro Familienbeihilfe beziehendem Kind € 386,00
(Monatseinkommen – Lohnzettel, Pensionsbescheid, etc. – wird mal 14 gerechnet und dann dividiert durch 12)
Dieser Heizkostenzuschuss kann unter Vorlage sämtlicher Einkommensnachweise beim Marktgemeindeamt Kammern im Liesingtal während der Amtsstunden ab 01. Oktober 2020 bis spätestens 29. Jänner 2021 beantragt werden.
Bitte bedenken Sie, dass die Wohnunterstützung auch die Betriebskosten umfasst und viel weitgehender fördert als der Heizkostenzuschuss. Wer Anspruch auf die Wohnunterstützung hat, sollte im eigenen Interesse um diese Förderung ansuchen.