Die Steiermärkische Landesregierung hat den Heizkostenzuschuss für den Winter 2016/2017 beschlossen. Berechtigten wird somit von der Sozialabteilung des Landes bei Nachweis der Voraussetzungen ein Betrag von € 120,– für alle Heizungsanlagen gewährt.
Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die seit dem 01.09.2016 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keinen Anspruch auf Wohnunterstützung haben und deren Haushaltseinkommen die nachfolgende Grenze nicht übersteigt:
- Alleinstehende Personen € 1.128,00
- Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 1.692,00
- Erhöhung pro Familienbeihilfe beziehendem Kind € 338,40
Das Monatseinkommen (Lohnzettel, Pensionsbescheid, etc.) wird mal 14 gerechnet und dann dividiert durch 12.
Dieser Heizkostenzuschuss kann unter Vorlage sämtlicher Einkommensnachweise beim Marktgemeindeamt Kammern im Liesingtal während der Amtsstunden in der Zeit vom 30. September bis 23. Dezember 2016 beantragt werden.
Bitte bedenken Sie, dass die Wohnunterstützung auch die Betriebskosten umfasst und viel weitgehender fördert als der Heizkostenzuschuss. Wer Anspruch auf die Wohnunterstützung hat, sollte im eigenen Interesse um diese Förderung ansuchen.