Die Steiermärkische Landesregierung gewährt einkommensschwachen Haushalten heuer einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von  340 Euro.

PERSÖNLICHER ANTRAG:

Der Antrag auf Heizkostenzuschuss 2024/2025 kann in der Marktgemeinde von 9. Oktober 2024 bis 28. Februar 2025 persönlich während der Parteizeiten Montag, Mittwoch, Freitag 08:00 – 12:00 Uhr und Montag 14:00 – 17:00 Uhr beantragt werden.

ONLINE ANTRAG:

Neu ist in diesem Jahr die Möglichkeit einer Online-Beantragung. Hier geht es zum Online-Antrag Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark

Eine Anleitung zum Ausfüllen des Online-Antrages finden Sie hier: Anleitung

Auch in diesem Jahr werden die Einkommensobergrenzen (Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen) auf das aktuelle EU-SILC-Niveau angehoben. Diese betragen:

  • für einen Ein-Personen-Haushalte 1.572 Euro,
  • Haushaltsgemeinschaften 2.358 Euro,
  • sowie 472 Euro für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind.

Unter folgenden Link finden Sie die Richtlinien zum Heizkostenzuschuss: Richtlinien für den Heizkostenzuschuss

Bei Fragen steht Ihnen wie immer auch das Sozialservice des Landes unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/20 10 10 zur Verfügung.

Comments are closed.