Laut Bescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Februar 2017 (GZ: ABT03-1.0-11165/2014-32) wurde dem Steirischen Lnadesverband der Gehörlosenvereine im Österreichischen Gehörlosenbund die Bewilligung erteilt eine öffentliche Haussammlung von 1. Mai – 31. Juli 2017 im Bundesland Steiermark durchzuführen.