Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung Gesundheit und Pflegemanagement, teilt mit, dass, wie bereits mit ha. Schreiben vom 5. Jänner 2017 angekündigt, das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich als „Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko“ ausgewiesen wurde, da aufgrund der epidemiologischen Situation eine erhöhte Ansteckungsgefahr für Hausgeflügel zu befürchten ist.

Damit gelten für alle Geflügelhalter – auch für nicht kommerzielle Kleinhaltungen – die Maßnahmen gem. § 8 der Geflügelpest-Verordnung. Das Ziel ist, eine Ansteckung des Hausgeflügels durch Wildvögel bestmöglich zu verhindern. Da der derzeitige Virustyp zahlreiche Sterbefälle in der Wildvogelpopulation verursacht, sollten TierhalterInnen im eigenen Interesse auf eine strikte Einhaltung achten.

Maßnahmen gemäß §§ 7 und 8 der Geflügelpest-Verordnung sind unter anderem

  • eine Meldepflicht fü Veranstaltungen mit Geflügel oder anderen Vögeln,
  • das Gebot, Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen Haltungseinrichtungen, die zumindest nach obenhin abgedeckt sind, unterzubringen („Stallpflicht“),
  • das Verbot, Tiere mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser zu tränken, zu dem auch Wildvögel Zugang haben,
  • die Vorschrift, dass Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften, die mit Geflügel in Kontakt waren, mit besonderer Sorgfalt zu reinigen und desinfizieren sind,

Außerdem müssen Betriebe der Behörde unverzüglich mitteilen, wenn

  • Geflügelherden die Futter- und Wasseraufnahme um mehr als 20 % reduzieren,
  • die Legeleistung um mehr als 5 % für mehr als zwei Tage zurückgeht oder
  • eine erhöhte Sterblichkeit der Tiere (höher als 3 % in einer Woche) beobachtet wird.

Darüber hinaus darf auf die allgemeine Meldepflicht des § 4 der Geflügelpestverordnung 2007 hingewiesen werden, wonach „jede Person, die tote Wasservögel oder tote Greifvögel auffinden, dies unverzüglich der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden haben.“

 

Weiterführende Links

   Merkblatt für Tierhalter – Klassische Geflügelpest (Vogelgrippe)

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