Die Anforderungen der Stromzukunft steigen stetig an, so auch in Zentralösterreich und der Steiermark. Die Erreichung der Klima- und Energieziele, der Zuwachs an Stromverbrauch, der Ausbau erneuerbarer Energiequellen sowie künftige energiewirtschaftliche Entwicklungen in der Region erfordern ein leistungsstarkes Stromnetz.
Um die sichere Stromversorgung in der Region auch für die nächsten Generationen zu gewährleisten, wird die 1958 in Betrieb genommene 220-kV-Leitung der APG zwischen den Umspannwerken Hessenberg und Weißenbach generalerneuert. Das bedeutet, dass sämtliche Komponenten der Leitung (Maste, Fundamente, Beseilung und Armaturen) modernisiert werden müssen. Das bestehende Einfach-Seil wird durch ein 2er-Bündel ersetzt, wodurch die Übertragungsleistung der Leitung erhöht und gleichzeitig das Korona-Geräusch (das bekannte Knistern einer Stromleitung) merklich reduziert wird. Der Trassenverlauf bleibt bei der Generalerneuerung ident, die neuen Maste werden standortgleich mit den jetzigen Masten errichtet und um bis zu 15 Meter erhöht. Dadurch wird unter anderem auch die lichte Durchfahrtshöhe für landwirtschaftliche Fahrzeuge und die Gesamtbelastung durch elektrische und magnetische Felder im Trassenbereich optimiert. Die Mastaufstandsflächen werden dabei nicht vergrößert. Auch die Spannungsebene der Leitung von 220 Kilovolt wird beibehalten. Umgesetzt wird die Generalerneuerung voraussichtlich von 2028 bis 2030.
Neben der Erhöhung der Versorgungssicherheit ist die modernisierte Leitung wesentlich, um das Potential für die Integration von erneuerbaren Energien zu erhöhen. Das trägt maßgeblich zur Erreichung der österreichischen Klima- und Energieziele bei und schafft nachhaltige Entwicklungsmöglichkeiten für Industrie und Gewerbe in der Region. Auch das Verteilernetz in der Region wird durch die Generalerneuerung verstärkt abgestützt.
Ein von APG im Jänner 2022 angeregtes UVP-Feststellungsverfahren bei der Steiermärkischen Landesregierung hat ergeben, dass die Generalerneuerung der Leitung nicht UVP-pflichtig und daher nach dem Starkstromwegegesetz (StWG) zu genehmigen ist. Ende Mai 2023 wird das Projekt deshalb bei der zuständigen Behörde nach StWG eingereicht. Die StWG-Behörde wird nach Prüfung der Einreichunterlagen auf Vollständigkeit per Edikt die Auflage der Projektunterlagen sowie den Zeitraum einer mündlichen Verhandlung ankündigen. Weitere Fachgebiete (z.B. Naturschutz, Forst) werden in Einzelverfahren geprüft.
APG investiert in den kommenden zehn Jahren rund 3,5 Milliarden Euro in die heimische Strominfrastruktur, davon rund 490 Millionen Euro in 2023 – Für eine sichere Stromversorgung, das Gelingen der Energiewende sowie der Elektrifizierung von Wirtschaft, Industrie & Gesellschaft.