Die Gemeinderatswahl am 22. März 2020 ist ausgesetzt.

Info für Wähler mit Wahlkarte:

  • Jene Stimmen, die bereits mittels Wahlkarte abgegeben wurden, sowie bereits beantragte Wahlkarten behalten ihre Gültigkeit.
  • Die Frist für die spätmöglichste schriftliche Beantragung der Wahlkarten wird auf Freitag, 20. März 2020, 24:00 Uhr, verlängert.
  • Alle Wahlkarten, die nach dem 22. März 2020 bei den Gemeindewahlbehörden einlangen, behalten ihre Gültigkeit.
  • Weiters ist von der Landesregierung vorgesehen, dass für den neuen noch festzusetzenden Wahltag die Ausstellung von Wahlkarten und somit die Ausübung des Wahlrechtes mittels Wahlkarten zugelassen wird.
  • Den genauen Zeitpunkt für die Beantragung der Wahlkarten für den neuen Wahltag und die entsprechenden Fristen werden mit der Festsetzung des neuen Wahltages mit einer gesonderten Verordnung der Landesregierung geregelt und kommuniziert werden.

 

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