Fundamt

Allgemeine Informationen

Wer eine fremde, verloren gegangene bzw. vergessene Sache findet, ist grundsätzlich zur Rückgabe verpflichtet. Wenn ein Wert von 10 Euro überschritten wird und die Verlustträgerin/der Verlustträger nicht bekannt ist, besteht die Verpflichtung, den Fund bei der zuständigen Behörde zu melden und die gefundene Sache dort abzugeben.

Gefundene Ausweise und Dokumente, die mit einem Namen versehen sind, sind ebenfalls bei der zuständigen Behörde abzugeben.

Die Fundbehörden versuchen, die rechtmäßige Besitzerin/den rechtmäßigen Besitzer ausfindig zu machen, um die Fundsachen retournieren zu können. In der zentralen Online-Datenbank „fundamt.gv.at“ werden Funde österreichweit zugänglich gemacht. Funde im Gemeindegebiet Kammern werden am Fundbüro der Marktgemeinde Kammern im Liesingtal verwahrt und bei einem Wert ab € 100,00 auf der Amtstafel kundgemacht.

Die Finderin/der Finder hat auf Verlangen Anspruch auf Finderlohn bzw. Eigentum.

Fundgegenstände und Verlustmeldung

Das Fundamt der Marktgemeinde Kammern ist die Heimat vieler vorlorengegangener und herrenloser Gegenstände.

Folgende Aufgaben werden vom Fundamt erledigt:

  • Austellunge von Verlustmeldungen
  • Auskünfte in Fund- und Verlustangelegenheiten
  • Entgegennahme von Fundgegenständen
  • Aufbewahrung von Fundgegenständen (max. ein Jahr)
  • Ausforschung der Verlustträgern sowie Ausfolgung der Fundgegenstände

Gefundene Gegenstände im Fundamt (2024)

aktualisiert am 08.07.2024

  • 1 Geldbörse
  • 1 Sonnenbrille
  • 1 Autoschlüssel
  • 1 Sammlermünze
  • 1 Schlüssel mit Anhänger
  • 1 Paar Handschuhe grau