Die Förderung für den Corona-Familienhärteausgleich richtet sich an Familien, die durch Corona in eine Notlage gekommen sind und wo für mindestens ein Kind Familienbeihilfe bezogen wird.

Voraussetzungen

  • Grundvoraussetzung ist, dass die Familie ihren Hauptwohnsitz in Österreich hat und dass zum Stichtag 28.02.2020 für mindestens ein im Familienverband lebendes Kind Familienbeihilfebezogen wurde.
  • Für unselbstständig Erwerbstätige:
    Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil, der am 28.02.2020 beschäftigt war, hat aufgrund der Corona-Krise seinen Arbeitsplatz verloren oder wurde in Corona-Kurzarbeit gemeldet.
    Für selbstständig Erwerbstätige:
    Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil ist aufgrund der Corona-Krise in eine finanzielle Notsituation geraten und zählt zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ.
  • Das aktuelle Einkommen der Familie darf eine bestimmte Grenze gestaffelt nach Haushaltsgröße nicht überschreiten. Die Einkommensgrenzen liegen zwischen EUR 1.600  für eine Familie mit einem Erwachsenen + einem Kind und EUR 3.600 für eine Familie mit 2 Erwachsenen + mehr als 2 Kindern (siehe beiliegende Richtlinien). Die Einkommensgrenze ist also beispielsweise bei einer Familie mit zwei Erwachsenen und einem Kind bei EUR 2.400 netto pro Monat.

Förderhöhe

Die Förderung wird abhängig nach der Größe der Familie berechnet. So soll eine Familie mit 2 Erwachsene und einem Kind unter 10 Jahren EUR 600 an Förderung bekommen. Die Förderung ist mit max. EUR 1.200 pro Monat gedeckelt und wird für maximal 3 Monate gewährt.

Antragstellung

Der Antrag erfolgt per E-Mail an corona-hilfe@bmafj.gv.at und muss folgendes enthalten:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (siehe Beilage)
  • Kopie (Foto) der Bankkarte des Kontos, das als Überweisungskonto im Antrag genannt wird
  • Bei unselbstständig Erwerbstätigen: Einkommensbeleg per 28.02.2020 und entweder ein Beleg der AMS-Leistung oder über die Höhe des Corona-Kurzarbeitsentgelts
  • Bei selbstständig Erwerbstätigen: Einkommensteuerbescheid 2017 und ein Nachweis darüber, dass der/die Antragsteller/in zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ zählt sowie eine Bestätigung der Höhe der Zuwendung
  • allfällige weitere Einkommensbelege der Familie (des Partners oder der Partnerin)

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