Die Kinder-und Jugendanwaltschaft, als unabhängige Einrichtung des Landes Steiermark, mit dem Auftrag zu Sicherstellung und Unterstützung einer gedeihlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bietet vertraulich und kostenlos Unterstützung für Eltern in der frühen Trennungsphase an.

Erwachsene Menschen, die die Entscheidung zu einem gemeinsamen Leben getroffen haben, haben das Recht und die Freiheit diese gemeinsame Beziehung auch wieder aufzulösen.

Die in dieser Beziehung entstandenen Kinder sind und bleiben gemeinsame Kinder, für die man ab nun in getrennter, aber gemeinsamer Elternverantwortung steht. Dies ist in emotional belasteten Zeiten keine einfache Aufgabe.

Die klare und bewusste Unterscheidung der zukünftigen Rolle, Funktion, Zuständigkeit und Aufgabe bedeutet für die gemeinsamen Kinder nicht nur ein entspanntes Verhältnis zu beiden Elternteilen und deren Bezugssystem haben zu können, sondern in einer Zeit, in der lebenslange Paarbeziehungen eher zur Ausnahme werden, auch ein konstruktives Vorbild für ihre spätere eigene Paar/Elternbeziehungsgestaltung zu haben. In diesem Sinne gilt es alles daran zu setzen, so früh als möglich und so qualitativ als möglich ein Bewusstsein für die Chance zu gelingender Elternschaft
nach Trennung/Scheidung und somit die Bedingungen für Beziehungsakzeptanz, sichere Bindung und relativ entspannte Kindheit zu schaffen.

Sie können die Beratung vertraulich, kostenlos, gemeinsam als Eltern oder getrennt als Mutter/Vater in Anspruch nehmen!

 

Kontaktiert unter:

Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark, Paulustorgasse 4/III, 8010 Graz
0316/877-4923
Maria Hofbauer,
DSAin, Supervisorin, Mediatorin
www.kija.steiermark.at

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