Die besinnlichste Zeit des Jahres ist vorüber und die strahlenden Kinderaugen und ihrer Eltern verblassen rasch, wenn ihnen erst bewusst wird, welche Aufgaben das neue Spielzeug unter dem Christbaum – eine Flugdrohne – mit sich bringt. Denn mit den Flugdrohnen die bergeweise heuer unter dem Weihnachtsbaum zu finden waren, kommen auch zahlreiche Verpflichtungen und eine große Veranwortung auf einen zu.
Die frisch gebackenen Drohnenbesitzer wissen oft nicht über die Tatsache Bescheid, dass einige Drohnen, welche in jedem Spielwarengeschäft zu haben sind, laut Luftfahrtbehörde auch bewilligungspflichtig sind. Sie laufen Gefahr, in den vom Gesetzgeber verfügten Strafrahmen von bis zu 22.000 Euro zu fallen. Zudem gibt es ein erhöhtes Gefahrenpotenzial durch Irrläufer, falsches Handling und unzureichende Erfahrung. Ein Absturz ist schnell herbeigeführt und Unfälle oder Personenschäden können nicht ausgeschlossen werden.
Auf der Webseite www.drohnenbewilligung.at wird auf dieses Thema ausführlich eingegangen und Drohnenbesitzer erhalten fachmännische Unterstützung bei der Bewilligung, sowie Informationen was erlaubt ist und was nicht.
Auch auf der Seite des Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie ist dieses Thema äußerst brisant und ausführlich beschrieben.
Weiterführende Links:
- Austro Control – Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen
- RIS – Luftfahrtgesetz (LFG)
- RIS – Luftverkehrsregeln 2014