Jetzt braucht es drastische Maßnahmen, um unser Gesundheitssystem zu schützen und einen klinischen Notstand zu verhindern! Dringender Appell an alle Menschen in Österreich: Wenn wir alle mithelfen, können wir die Corona-Infektionswelle brechen! Mehr denn je gilt: Abstand halten, Mund-Nasen-Schutz tragen, Hände waschen! Die Regelungen treten mit 3. November 2020, 00:00 Uhr in Kraft, vorerst bis inklusive 30. November 2020.

 

Abstand & Mund-Nasen-Schutz

  • An allen öffentlichen Orten ist ein Abstand von mindestens 1 Meter gegenüber Personen einzuhalten, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben.
  • In öffentlichen, geschlossenen Räumen ist der Abstand von mindestens 1 Meter einzuhalten & zudem ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Ausgangsbeschränkung (von 20-6 Uhr)

Vorerst bis inkl. 12.11.2020 in Kraft.
Ausnahmen:

  • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
  • Betreuung, Pflege- & Hilfsleistungen
  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben & Eigentum
  • Berufliche Gründe
  • Physische & psychische Erholung (z.B. Individualsport, Spaziergänge, Gassi gehen)

Dienstleistungen & Handel

  • Alle Geschäfte bleiben geöffnet, nur 1 KundIn pro 10m²
  • Körpernahe Dienstleistungen können weiterhin angeboten werden (z.B. FriseurIn, Massagen, Kosmetiksalons).

Gastronomie & Hotellerie

  • Gastrobetriebe dürfen Speisen zur Abholung von 6-20 Uhr anbieten, Lieferservice ist 24/7 möglich.
  • Die Konsumation vor Ort ist nicht erlaubt (Ausnahme: Kantinen).
  • Beherbergungsbetriebe dürfen nur in Ausnahmefällen, insbesondere zu beruflichen Zwecken, genutzt werden.

Universitäten & Schulen

  • Kindergärten, Volksschulen, polytechnische Schulen, Sonderschulen & Unterstufen bleiben offen.
  • Oberstufen, Fachhochschulen & Universitäten stellen auf Distance Learning um.

Freizeit

Freizeit- und Kulturbetriebe werden geschlossen. Leider auch unser Museumshof. Ausnahme:

  • Bibliotheken, 10 m²-Regel pro BesucherIn

Öffentlicher Verkehr

  • Seilbahnen, Gondeln & Aufstiegshilfen dürfen nicht zu Freizeitzwecken verwendet werden.
  • Für U-Bahnen, Züge & Busse gelten wie bisher der Abstand von mindestens 1 Meter & Mund-Nasen-Schutz-Pflicht, auch in allen Bahnhofsgebäuden & Haltestellen.
  • Für Taxis, taxiähnliche Betriebe & Fahrgemeinschaften gilt: Mund-Nasen-Schutz-Pflicht, pro Sitzreihe maximal 2 Personen.

Veranstaltungen

Alle Veranstaltungen sind untersagt.
Wichtige Ausnahmen:

  • Professionelle Sport-Veranstaltungen mit Berufssportlerinnen/Berufssportlern ohne ZuschauerInnen
  • Begräbnisse bleiben erlaubt, maximale TeilnehmerInnenzahl von 50 Personen.
  • Demonstrationen bleiben erlaubt, Abstand von mindestens 1 Meter & Mund-Nasen-Schutz-Pflicht müssen eingehalten werden.

Sport

  • Erlaubt bleiben weiterhin Individual- & Freizeitsport Outdoor, so der Abstand von mindestens 1 Meter eingehalten werden kann.
  • Kontaktsportarten wie Fußball sind nicht erlaubt (Ausnahme: Profisport).
  • Indoor-Sportstätten werden geschlossen
    (Ausnahme: Profisport).

Alten- & Pflegeheime

  • Besuche sind nur alle 2 Tage erlaubt: pro Tag maximal 1 Besuchsperson pro BewohnerIn, insgesamt max. 2 Personen.
  • MitarbeiterInnen müssen 1 Mal pro Woche auf das Coronavirus getestet werden. Die Kosten werden vom Bund übernommen. Alternativ können sie durchgehend eine adäquate Maske tragen.
  • Auch BesucherInnen müssen entweder ein negatives Testergebnis vorweisen oder eine adäquate Atemschutzmaske tragen.

Arbeit

  • Der öffentliche Dienst stellt dort, wo möglich, auf Home Office in der Bundes- & Landesverwaltung um.
  • Die Empfehlung zum Home Office gilt auch für alle anderen Arbeitsbereiche, wo dies möglich ist.

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