Jetzt braucht es drastische Maßnahmen, um unser Gesundheitssystem zu schützen und einen klinischen Notstand zu verhindern! Dringender Appell an alle Menschen in Österreich: Wenn wir alle mithelfen, können wir die Corona-Infektionswelle brechen! Mehr denn je gilt: Abstand halten, Mund-Nasen-Schutz tragen, Hände waschen! Die Regelungen treten mit 3. November 2020, 00:00 Uhr in Kraft, vorerst bis inklusive 30. November 2020.
Abstand & Mund-Nasen-Schutz
- An allen öffentlichen Orten ist ein Abstand von mindestens 1 Meter gegenüber Personen einzuhalten, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben.
- In öffentlichen, geschlossenen Räumen ist der Abstand von mindestens 1 Meter einzuhalten & zudem ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Ausgangsbeschränkung (von 20-6 Uhr)
Vorerst bis inkl. 12.11.2020 in Kraft.
Ausnahmen:
- Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
- Betreuung, Pflege- & Hilfsleistungen
- Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben & Eigentum
- Berufliche Gründe
- Physische & psychische Erholung (z.B. Individualsport, Spaziergänge, Gassi gehen)
Dienstleistungen & Handel
- Alle Geschäfte bleiben geöffnet, nur 1 KundIn pro 10m²
- Körpernahe Dienstleistungen können weiterhin angeboten werden (z.B. FriseurIn, Massagen, Kosmetiksalons).
Gastronomie & Hotellerie
- Gastrobetriebe dürfen Speisen zur Abholung von 6-20 Uhr anbieten, Lieferservice ist 24/7 möglich.
- Die Konsumation vor Ort ist nicht erlaubt (Ausnahme: Kantinen).
- Beherbergungsbetriebe dürfen nur in Ausnahmefällen, insbesondere zu beruflichen Zwecken, genutzt werden.
Universitäten & Schulen
- Kindergärten, Volksschulen, polytechnische Schulen, Sonderschulen & Unterstufen bleiben offen.
- Oberstufen, Fachhochschulen & Universitäten stellen auf Distance Learning um.
Freizeit
Freizeit- und Kulturbetriebe werden geschlossen. Leider auch unser Museumshof. Ausnahme:
- Bibliotheken, 10 m²-Regel pro BesucherIn
Öffentlicher Verkehr
- Seilbahnen, Gondeln & Aufstiegshilfen dürfen nicht zu Freizeitzwecken verwendet werden.
- Für U-Bahnen, Züge & Busse gelten wie bisher der Abstand von mindestens 1 Meter & Mund-Nasen-Schutz-Pflicht, auch in allen Bahnhofsgebäuden & Haltestellen.
- Für Taxis, taxiähnliche Betriebe & Fahrgemeinschaften gilt: Mund-Nasen-Schutz-Pflicht, pro Sitzreihe maximal 2 Personen.
Veranstaltungen
Alle Veranstaltungen sind untersagt.
Wichtige Ausnahmen:
- Professionelle Sport-Veranstaltungen mit Berufssportlerinnen/Berufssportlern ohne ZuschauerInnen
- Begräbnisse bleiben erlaubt, maximale TeilnehmerInnenzahl von 50 Personen.
- Demonstrationen bleiben erlaubt, Abstand von mindestens 1 Meter & Mund-Nasen-Schutz-Pflicht müssen eingehalten werden.
Sport
- Erlaubt bleiben weiterhin Individual- & Freizeitsport Outdoor, so der Abstand von mindestens 1 Meter eingehalten werden kann.
- Kontaktsportarten wie Fußball sind nicht erlaubt (Ausnahme: Profisport).
- Indoor-Sportstätten werden geschlossen
(Ausnahme: Profisport).
Alten- & Pflegeheime
- Besuche sind nur alle 2 Tage erlaubt: pro Tag maximal 1 Besuchsperson pro BewohnerIn, insgesamt max. 2 Personen.
- MitarbeiterInnen müssen 1 Mal pro Woche auf das Coronavirus getestet werden. Die Kosten werden vom Bund übernommen. Alternativ können sie durchgehend eine adäquate Maske tragen.
- Auch BesucherInnen müssen entweder ein negatives Testergebnis vorweisen oder eine adäquate Atemschutzmaske tragen.
Arbeit
- Der öffentliche Dienst stellt dort, wo möglich, auf Home Office in der Bundes- & Landesverwaltung um.
- Die Empfehlung zum Home Office gilt auch für alle anderen Arbeitsbereiche, wo dies möglich ist.