Die Bundesförderungen des Klima- und Energiefonds 2020 können ab sofort angesucht werden:
Was wird gefördert?
- Holzheizungen 2020
Achtung: bei der Umstellung von Öl-/Gas oder Allesbrenner kann der „Raus aus Öl Bonus“ mit bis zu € 5.000.- Förderung beansprucht werden, siehe vorangegangene Aussendung) Neu installierte Pellet- und Hackgutzentralheizungen, sowie Kombikessel Pellet/Stückholz die einen oder mehrere bestehende Holzheizungen mit Baujahr vor 2006 ersetzen. Pelletkaminöfen wenn der Brennstoff der bestehenden fossilen Heizung oder einer alten Holzheizung mit Baujahr vor 2006 reduziert wird.Anlagengröße max. 50kW
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- für Pellet-oder Hackgutzentralheizung
- für Pelletkaminofen
Nicht gefördert werden: Gebrauchte Anlagen, Errichtung von Neuanlagen (ohne Ersatz einer alten Holzheizung vor 2006), Stückgut- bzw. Holzvergaserkessel
Leitfaden: https://www.klimafonds.gv.at/wp-content/uploads/sites/6/Leitfaden_Holzheizungen_2020.pdf
- Solaranlagen 2020
Neu installierte Solaranlagen zur Warmwasserbereitung in Gebäuden und/oder zur Beheizung von Gebäuden.Baubewilligung des Gebäudes vor 2006.Bruttokollektorfläche mind. 4m²- Pauschalbetrag
Nicht gefördert werden: Gebrauchte Kollektoren
Leitfaden: https://www.klimafonds.gv.at/wp-content/uploads/sites/6/Leitfaden_Solaranlagen_2020.pdf
- Photovoltaik-Anlagen 2020
Neu installierte Photovoltaik-Anlagen, unabhängig von der Anlagengröße werden max. 5 kWp gefördert.
Achtung: Für Land- und Forstbetriebe gelten gesonderte Richtlinien!Einzelanlagen
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- 250,- /kWp für Freistehende Anlagen / Aufdachanlagen
- 350,-/kWp für Gebäudeintegrierte Anlagen
Gemeinschaftsanlagen
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- 200,-/kWp für Aufdachanlagen
- 300,-/kWp für Gebäudeintegrierte Anlagen
Nicht gefördert werden: Gebrauchte Kollektoren
Leitfaden: https://www.klimafonds.gv.at/wp-content/uploads/sites/6/Leitfaden_Photovoltaik_2020.pdf
Unabhängig von den angegebenen Pauschalsätzen werden max. 35% der zurechenbaren Investitionskosten gefördert.
Keine Lieferung und Montage vor dem 22.06.2020!
Förderablauf gliedert sich wie folgend:
- Registrierung des baureifen Projektes
Planung sollte abgeschlossen sein und ein fixer Installationstermin mit Ihrem Fachbetrieb vereinbart sein.
Fertigstellungsmeldung muss innerhalb von 12 Wochen erfolgen. - Antragstellung
Die Anlage muss zu diesem Zeitpunkt fertig installiert sein.
Der Förderantrag wird samt den benötigten Unterlagen (Rechnung, ausgefülltem Bestätigungsformular und Meldezettel) online gestellt.
Die Förderungen sind teilweise mit Landesforderungen kombinierbar!
Unterstützung bei der Einreichung der Unterlagen erhalten Sie von
Energieagentur Obersteiermark GmbH
A-8740 Zeltweg, Holzinnovationszentrum 1a
DI Josef Bärnthaler
Telefon: 0043-3577-26664
Fax: 0043-3577-26664-4
Email: josef.baernthaler@eao.st
Homepage: http://www.eao.st
Um einen reibungslosen Ablauf und die Förderfähigkeit Ihres Projektes zu gewährleisten, empfehlen wir vorab eine Beratung durch einen der unabhängigen Energieberater.
Nutzen Sie dazu das umfangreiche Beratungsangebot, wir bieten vom Land Steiermark geförderte Energieberatungen an:
- kostenlose Erstberatung bei uns im Büro
- Energiesparberatung: € 50,- für eine umfassende Energieberatung
- Vor-Ort-Gebäudecheck: € 150,- für eine Bestandsaufnahme Ihres Gebäudes und ein individuelles Sanierungskonzept
Für nähere Informationen und Fragen zu Energieberatungen, Erstellung von Energieausweisen, Förderungen für Private, Gemeinden und Gewerbe stehen wir gerne telefonisch unter 03577/26664 zur Verfügung, bzw. besuchen Sie unsere Homepage: www.eao.st