Die mineralrohstoffrechtliche Genehmigung für den geplanten Schotterabbau in Sparsbach liegt inzwischen rechtskräftig vor. Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat die Beschwerden der Marktgemeinde Kammern und der Gemeinde Traboch nach neunjähriger Verfahrensdauer endgültig abgewiesen. Die Behördenverfahren sind damit aber noch nicht abgeschlossen.

Grundverkehrsbehördliches Verfahren anhängig

Der Abbauvertrag zwischen dem Grundeigentümer und dem Betreiber des Schotterabbaus ist grundverkehrsbehördlich genehmigungspflichtig.

Die Bezirkshauptmannschaft Leoben hat die Marktgemeinde Kammern als Standortgemeinde mit am 14.Februar.2025 eingelangtem Schreiben ersucht, im grundverkehrsbehördlichen Verfahren eine Stellungnahme aus Sicht der Raumordnung abzugeben.

Die Bezirkshauptmannschaft hat dafür eine Frist bis 10.März 2025 gesetzt.

Die Marktgemeinde Kammern hat diese Stellungnahme in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Traboch erstellt. Die Gemeinden haben dazu ihre bewährte Rechtsvertretung sowie ihre Raumplanerin beauftragt.

 

Bedenken
Gemäß Steiermärkischem Grundverkehrsgesetz ist ein Vertrag, mit dem ein land-/forstwirtschaftliches Grundstück anderen Zwecken zugeführt werden soll, unter anderem nur dann zu genehmigen, wenn:

  • das öffentliche Interesse an der neuen (hier: bergbaulichen) Verwendung jenes an der Erhaltung der bisherigen, also land-/forstwirtschaftlichen Verwendung überwiegt, und
  • die neue Verwendung raumordnungsrechtlichen Zielen nicht widerspricht.

Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wird bezweifelt. Der Schotterabbau soll mehr als 10 ha wertvolles Ackerland in Anspruch nehmen – und das in der landwirtschaftlichen Vorrangzone gemäß dem Regionalen Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Obersteiermark Ost („REPRO“). Gemäß REPRO dienen landwirtschaftliche Vorrangzonen der landwirtschaftlichen Produktion. Darüber hinaus erfüllen sie auch Funktionen des Schutzes der Natur- und Kulturlandschaft und ihrer Faktoren (ökologische Funktion) sowie des Schutzes von Siedlungsgebieten vor Gefährdungen (Schutzfunktion).

Der gegenständliche Schotterabbau widerspricht aus Sicht der Gemeinden allen diesen raumordnungsrechtlichen Zielen.

Verschärfung der Situation:
Eine weitere erschwerende Neuerung stellt die Festlegung einer 29 ha großen Photovoltaik-Vorrangzone dar, die am 7. Juni 2023 in Kraft trat. Diese Vorrangzone wurde vom Land Steiermark ohne vorherige Abstimmung mit der Marktgemeinde Kammern festgelegt und ist nun im Sachprogramm Erneuerbare Energie – Solarenergie definiert.

Etwa 18 ha dieser Fläche liegen außerhalb der beiden bestehenden Schotterabbaugebiete, schließen räumlich jedoch unmittelbar daran an. Insgesamt ergibt sich somit eine kumulierte Flächeninanspruchnahme im enormen Ausmaß von rund 40 ha (!), wodurch der Maßstab im Vergleich zu den Siedlungsbereichen im Umfeld gesprengt wird, was zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Lebensqualität in der Region führt, insbesondere aber im unmittelbaren Umfeld des Schotterabbaugebietes.

Von besonderer Relevanz ist dabei die enge Geometrie des Liesingtales, das sich in diesem Abschnitt auf eine Breite von kaum mehr als 1.000 m beschränkt.

Ausblick:
Die Entscheidung liegt bei der Bezirkshauptmannschaft Leoben. Mit einer Entscheidung ist noch 2025 zu rechnen.

Wir Bürgermeister sind der Bevölkerung verpflichtet und denken an die 1.600 Unterschriften gegen das Schotterabbauprojekt. Die Marktgemeinde Kammern und die Gemeinde Traboch werden daher weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die wertvollen landwirtschaftlichen Flächen zu erhalten und die Nachbarschaft vor zusätzlichen Belastungen durch den Schotterabbau und den damit verbundenen Staub, Lärm und Verkehr zu schützen.

Seit Kurzem tritt nicht mehr die Rohrdorfer-Gruppe, sondern eine Baugesellschaft als Betreiber des Projekts auf.

Mit lieben Grüßen

Bürgermeister Karl Dobnigg
Bürgermeister Joachim Lackner

 

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