Auch dieses Jahr gibt es wieder 2 Brennstoffaktionen:

  1. Brennstoffaktion
  2. Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark

1. Brennstoffaktion 2021/2022

Wie bereits in den vorangegangenen Jahren findet auch heuer für die Winterheizperiode 2021/2022 eine Brennstoffaktion für sozial bedürftige Personen mit Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde in der Höhe von € 100,- statt.

Die Gewährung dieses Zuschusses ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Bezieher der Bedarfsorientierten Mindestsicherung haben ebenfalls Anspruch, jedoch keine Personen, die in Schul- oder Berufsausbildung stehen. Bei der Einkommensermittlung sind 13. und 14. Bezüge (Sonderzahlungen), sowie Familienbeihilfen nicht anzurechnen.

  • für 1 Personen-Haushalte                                                   € 1.000,48
  • für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften                   € 1.578,36
  • Erhöhung für jedes Kind mit Familienbeihilfenbezug      € 170,90

Die Anträge um Gewährung eines Zuschusses durch den Sozialhilfeverband Leoben sind beim Marktgemeindeamt Kammern im Liesingtal zu den Parteizeiten (Mo 8-12, 14-17, Mi 8-12, Fr 8-12) unter Vorlage der Einkommens- und Mietnachweise bzw. Wohnbeihilfe ab 11.10.2021 bis spätestens 19.11.2021 einzubringen.

Später eingebrachte Anträge können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

 

2. Heizkostenzuschuss 2017/2018 des Landes Steiermark

Die Steiermärkische Landesregierung hat den Heizkostenzuschuss für den Winter 2021/2022 beschlossen. Berechtigten wird somit von der Sozialabteilung des Landes bei Nachweis der Voraussetzungen ein Betrag von € 120,- für alle Heizungsanlagen gewährt.

Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die seit dem 01.09.2021 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keinen Anspruch auf die Wohnunterstützung haben und deren Haushaltseinkommen die nachfolgende Grenze nicht übersteigt:

  • Alleinstehende Personen                                           € 1.328,00
  • Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften                € 1.992,00
  • Erhöhung pro Familienbeihilfe beziehendem Kind € 399,00

Monatseinkommen (Lohnzettel, Pensionsbescheid, etc.) wird mal 14 gerechnet und dann dividiert durch 12.

Dieser Heizkostenzuschuss kann unter Vorlage sämtlicher Einkommensnachweise beim Marktgemeindeamt Kammern im Liesingtal während der Parteizeiten ab 11.10.2021 bis spätestens 04.02.2022 beantragt werden.

Bitte bedenken Sie, dass die Wohnunterstützung auch die Betriebskosten umfasst und viel weitgehender fördert als der Heizkostenzuschuss. Wer Anspruch auf die Wohnunterstützung hat, sollte im eigenen Interesse um diese Förderung ansuchen.

Unsere Parteizeiten sind:

Montag         8-12 und 14-17 Uhr
Mittwoch       8-12 Uhr
Freitag           8-12 Uhr

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