Per Runderlass der BH Leoben ist die Stallpflicht für Geflügel nach der Geflügelpest-Verordnung per 25. März 2017 aufgehoben. Nähere Informationen im beiliegenden Bundegesetzblatt II Nr. 84/2017
Per Runderlass der BH Leoben ist die Stallpflicht für Geflügel nach der Geflügelpest-Verordnung per 25. März 2017 aufgehoben. Nähere Informationen im beiliegenden Bundegesetzblatt II Nr. 84/2017