Liebe Bürgerinnen und Bürger,

auch heuer dürfen wieder Osterfeuer als Brauchtumsfeuer entzündet werden – am Karsamstag, den 19. April 2025. Das Entzünden ist ausschließlich zwischen 15:00 Uhr und 03:00 Uhr früh am Ostersonntag erlaubt. Ein Ausweichen auf den „Kleinen Ostersonntag“ (Sonntag nach Ostern) ist nicht gestattet.

Anmeldung über das beigefügte Formular unbedingt erforderlich. Das Osterfeuer muss im Rahmen einer tatsächlichen Brauchtumsveranstaltung erfolgen. Auf keinen Fall Müll und nasses Geästwerk abfeuern. Wir danken für Ihre Mithilfe und freuen uns auf ein sicheres und stimmungsvolles Osterfest.

Formular: Anmeldung eines Brauchtumsfeuers (LVF Steiermark)

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