Am 23. März 2025 findet die Gemeinderatswahl statt.

Möglichkeiten zur Stimmabgabe

  • Wählen am Wahlsonntag: 23. März 2025 (siehe Sprengelwahlbehörden – unten angeführt)
  • Wahlkarte:
    • Um eine Wahlkarte zu beantragen können Sie
      • persönlich ins Gemeindeamt der Marktgemeinde Kammern kommen,
      • schriftlich einen Antrag stellen (z.B. mittels Abschnitt der amtlichen Wahlinformation)
      • diese online beantragen unter (www.meinewahlkarte.at)
        Eine Begründung ist unerlässlich, warum das eigene Wahllokal nicht aufgesucht werden kann (z. B.
        wegen Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe, etc.). Beantragen Sie die Wahlkarte möglichst
        frühzeitig, jedoch spätestens:
      •  Entweder persönlich im Gemeindeamt der Marktgemeinde Kammern bis spätestens 21. März
        2025, 12:00 Uhr
      • Oder schriftlich bzw. per Online-Formular bis spätestens Mittwoch, 19. März 2025
    • Wenn Sie mittels Wahlkarte Ihre Stimme abgeben möchten, haben Sie hierfür verschiedene
      Möglichkeiten. Sie können

      • persönlich ins Marktgemeindeamt Kammern kommen und sofort nach Ausstellung der
        Wahlkarte direkt wählen.
      • per Briefwahl wählen (einfach den Stimmzettel ausfüllen, ins blaue Kuvert stecken, die
        Briefwahlkarte zukleben und im vorgesehenen Feld unterschreiben) und die Briefwahl-
        Wahlkarte bei der Post oder im Gemeindeamt der Marktgemeinde Kammern abgeben oder am
        Wahltag in einem Wahllokal der Marktgemeinde Kammern abgeben. Die Wahlkarte muss
        spätestens am Wahlsonntag bis 13 Uhr bei der Sprengelwahlbehörde 1 in Kammern einlangen.
      • mit offener Wahlkarte in ein Sprengelwahllokal am Wahltag kommen und dort direkt wählen.
  • Wählen mittels Wahlkarte („fliegende Wahlbehörde“): Es kann vor der „fliegenden Wahlbehörde“ gewählt
    werden, diese muss jedoch bis 21. März 2025, 12:00 Uhr bei der Marktgemeinde Kammern persönlich
    angefordert werden.

Wahllokale und Öffnungszeiten

Die Sprengeleinteilung, Wahllokale und Öffnungszeiten bleiben wie bei den letzten Wahlen unverändert bestehen.

Wählen am Wahlsonntag: 23. März 2025:

  • Sprengelwahlbehörde I Sitzungssaal Gemeinde 7 bis 13 Uhr
  • Sprengelwahlbehörde II Kindergarten Seiz 7.30 bis 12 Uhr
  • Sprengelwahlbehörde III Pension Johanna Heiss 8 bis 11 Uhr
  • Besondere (Fliegende) Wahlbehörde zwischen 7 und 13 Uhr

Bitte beachten Sie, dass auch zur Gemeinderatswahl am 23. März 2025 unbedingt ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studentenausweis etc.) und die Wahlverständigungskarte mitgenommen werden muss.

Weiterführende Links

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