Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Jugend!

Am 9. Juni 2024 findet die Europawahl statt.

Möglichkeiten zur Stimmabgabe:

  • Wählen am Wahlsonntag: Juni 2024 (siehe Sprengelwahlbehörden – unten angeführt)
  • Wählen mittels Wahlkarte (Briefwahl): Eine Wahlkarte kann nur von der Wählerin bzw. dem Wähler selbst beantragt werden! Eine Beantragung durch eine andere Person (Ehepartner, Erziehungsberechtigte, Erwachsenenvertreter etc.) ist auch bei Vorlage einer Vollmacht nicht zulässig. Eine Begründung ist unerlässlich, warum das eigene Wahllokal nicht aufgesucht werden kann (z. B. wegen Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe, etc.). Beantragen Sie die Wahlkarte möglichst frühzeitig, jedoch spätestens:
    –  Entweder persönlich im Gemeindeamt der Marktgemeinde Kammern bis spätestens 7. Juni 2024, 12:00 Uhr
    –  Oder schriftlich bzw. per Online-Formular bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024
  • Wählen mittels Wahlkarte („fliegende Wahlbehörde“): Es kann vor der „fliegenden Wahlbehörde“ gewählt werden, diese muss jedoch bis 7. Juni 2024, 12:00 Uhr bei der Marktgemeinde Kammern angefordert werden.
  • „Quasi-Vorwahltage“: Personen, die am Wahltag nicht in das Wahllokal kommen können, haben die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen. Neu ist, dass es so genannte „Quasi-Vorwahltage“ Sie können im Gemeindeamt persönlich eine Wahlkarte beantragen und anschließend direkt ihre Stimme abgeben. Die Wahlkarte wird anschließend bis zum Wahltag in der Marktgemeinde Kammern verwahrt.

Wahllokale und Öffnungszeiten

Die Sprengeleinteilung, Wahllokale und Öffnungszeiten bleiben wie bei den letzten Wahlen unverändert bestehen.

Wählen am Wahlsonntag: 9. Juni 2024: 

  • Sprengelwahlbehörde I
    Sitzungssaal Gemeinde
    7 bis 13 Uhr
  • Sprengelwahlbehörde II
    Kindergarten Seiz
    7:30 bis 12 Uhr
  • Sprengelwahlbehörde III
    Pension Johanna Heiss
    8 bis 11 Uhr
  • Besondere (Fliegende) Wahlbehörde
    zwischen 7 und 13 Uhr

Bitte beachten Sie, dass auch zur Europawahl am 9. Juni 2024 unbedingt ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studentenausweis etc.) und die Wahlverständigungskarte mitgenommen werden muss.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bürgermeister

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