Grundstücksverkäufe der Marktgemeinde Kammern

Zur Finanzierung des Projektes Zu- und Umbau der FF Seiz und zur Errichtung einer zentralen Backlout-Zentrale werden Verkäufe von einigen landwirtschaftlichen und forstlichen Flächen an primär heimische Interessenten durchgeführt. Eine Vorabinformation an die Bevölkerung ist bereits über die Gemeindezeitung erfolgt. Ein positiver Beschluss des Gemeinderates zum Verkaufsverfahren liegt vor. Der Verkauf betrifft im Speziellen Flächen, welche von der Gemeinde selbst nicht bewirtschaftet werden können oder bei denen nur unbedeutende Pachteinnahmen darstellbar sind.

Folgende Wiesen- und Waldgrundstücke stehen zum Verkauf

Der Verkauf erfolgt mittels Bieterverfahren.

Angebotslegung bis 14.11.2022, 10 Uhr

Eine Angebotslegung erfolgt per Abgabe im verschlossenen Kuvert im Marktgemeindeamt Kammern persönlich (gegen Bestätigung oder per postalischem Einschreiben an Marktgemeinde Kammern, Hauptstraße 56, 8773 Kammern im Liesingtal. Anbote müssen klar ersichtlich außen als „Anbot“ gekennzeichnet sein. Anbote per Email können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht angenommen werden.

Vorgegebene Mindestpreise zu den einzelnen Grundstücken sind bei Wiesenstücken 4,00 €/m² sowie 2,50 – 3,50 €/m² bei Waldgrundstücken (siehe Einzelbeschreibung in der detaillierten Information zum Download auf der Webseite oder direkt am Marktgemeindeamt Kammern im Liesingtal – siehe Parteizeiten).

Pauschalangebote für mehrere Parzellen können nicht angenommen werden und es muss daher bei Interesse an mehr als einer Parzelle für jede Parzelle separat angeboten werden, um Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden. Die betroffene Grundstücksnummer muss im Anbot klar erkennbar und zuordenbar sein.

Allgemeine Bestimmungen

  • Die Kosten der Vertragserstellung, sowie die anfallenden Gebühren der Grundstücksübertragungen fallen zu Lasten der Käufer. Die vertragliche Gestaltung, sowie Abwicklung liegt in Händen der Notariatskanzlei Grössing / Leoben, Mag. Friedrich Kahlen. Ein Vertragsentwurf liegt bei. Informationen dazu erhält man auf Anfrage im Gemeindeamt.
  • Insbesondere bei den Waldparzellen kann es zwischen der Besichtigung und dem Zeitpunkt des Verkaufs noch zu einzelnen Entnahmen von Bäumen im Zusammenhang mit der Aufarbeitung von vergangenen Kalamitäten kommen. Da hier gegebenenfalls Gefahr im Verzug vorliegt, akzeptiert der Angebotsleger diese Veränderungen am Bestand ohne Einfluss auf das gelegte Angebot.
  • Generell gilt zu allen Parzellen: Grenzen wie in der Natur vorhanden.
  • Mit manchen Parzellen ist die Mitgliedschaft in einer Weg- oder Bringungsgenossenschaft verbunden, in welche der Käufer automatisch eintritt.
  • Die abgegebenen Angebote sind rechtsverbindlich und ein Rücktritt vom gelegten Angebot ist prinzipiell nicht möglich. Generell gelten dazu die Bestimmungen des österreichischen ABGB.

Detaillierte Informationen finden Sie unter www.kammern-liesingtal.at!

Für Fragen steht Ihnen das Team der Marktgemeinde Kammern gerne zur Verfügung!

Marktgemeinde Kammern im Liesingtal
8773 Kammern i.L., Hauptstraße 56
Tel.: +43 3844 8020 0
E-Mail: gde@kammern-liesingtal.gv.at

Parteizeiten (geöffnet): Mo, Mi, Fr: 8.00 – 12.00 / Mo: 14.00 – 17.00 Uhr
Amtsstunden (telefonisch): Mo-Fr: 8.00 – 12.00 / Mo, Do: 14.00 – 17.00 Uhr

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